Angebote / Preise

Erstes Kennenlern- und Informationsgespräch – unverbindlich und kostenfrei

Merit’s professionelles Hundebetreuung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen! Bitte steuerliche Neuerungen ab März 2018 am Ende dieser Seite beachten ¹.


Hol- und Bringservice nur im Umkreis von Solln (Stadtteil von München) außerhalb Sollns nur nach Rücksprache und pro angefahrenen Kilometer 80 Cent.


Angebote / Preise Merits-Hundebetreuung:Euro
inkl. MwSt.
Erstes Kennenlern- und Informationsgespräch – unverbindlich und kostenfrei0,00
Probetag für neue Halbtags- / Tageshunde:50,00
Individuelle Hundebetreuung München halbtags:
Ausgiebige Spaziergänge in freier Natur,
ständig mit Sorgfalt persönlich betreut, in kleinen Gruppen
Euro
inkl. MwSt.
Werktags (Montag-Freitag)  4 Std. mit Hol- und Bringservice45,00
Stammhunde-Rabattkarte Halbtagesbetreuung, monatlicher Betrag590,00
Individuelle Hundebetreuung München ganztags:
Ausgiebige Spaziergänge in freier Natur,
ständig mit Sorgfalt persönlich betreut in kleinen Gruppen
Euro
inkl. MwSt.
Werktags (Montag-Freitag) 8 Std. mit Hol- und Bringservice55,00
Stammhunde-Rabattkarte Tagesbetreuung, monatlicher Betrag790,00

* Stammhunde = mit Rabattkarte Halbtages- oder Ganztagesbetreuung
* Hunde ohne RBV = Hunde ohne regelmässigem Betreuungs-Vertrag

Die Betreuung in artgerechter Gruppenhaltung erfordert eine Strukturierung unseres Tagesablaufes.
Deshalb gelten folgende Zeiten: Ich hole Ihren Hund morgens zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr bzw. mittags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr. Ich bringe Ihren Hund zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bzw. zwischen 17:00 Uhr und 18:00 zurück. Andere Zeiten sind nur mit vorheriger Absprache möglich.

Urlaubszeiten / Fortbildung

von Merits Hundebetreuung und Merits Coaching für Hundehalter:

22. Dezember bis 07. Januar 2024
09. Februar
18. März
11. April und 12. April
10. Mai
17. Mai
10. Juni bis 16. Juni
15. Juli und 16. Juli
05. August bis 18. August
07. Oktober
29. November
20. Dezember bis 08. Januar 2025

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¹ Steuerliche Änderung ab März 2018 – bitte mit Ihren Steuerberater/innen klären: „Haushaltsnahe Dienstleistung: Ausführen eines Hundes für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann eine Steuerermäßigung von 20% der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro, geltend gemacht werden. Die Leistungen müssen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen, d.h., es muss sich um Tätigkeiten handeln, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Darüber hinaus muss die Dienstleistung im Haushalt ausgeführt werden (§35a Abs.2 und 4 EStG). Der Bundesfinanzhof hatte bereits entschieden, dass es sich bei der Betreuung eines Haustieres in der Wohnung der Besitzer um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege, Beschäftigung und Ausführen werden üblicherweise durch Mitglieder des Haushalts erbracht. Fraglich war bisher, ob auch das reine Ausführen eines Hundes begünstigt ist und als „im Haushalt“ erbracht angesehen werden kann, wenn es über die Grundstücksgrenzen hinausgeht. In einer aktuellen Entscheidung ging der Bundesfinanzhof davon aus, dass auch das Ausführen eines Hundes von ein bis zwei Stunden außerhalb der Grundstücksgrenzen noch nach räumlich funktionaler Auslegung als im Haushalt erbracht angesehen werden kann, wenn der Hund in der Wohnung abgeholt und anschließend wieder dorthin zurückgebracht wird. Eine längerfristige außerhäusliche Betreuung eines Haustieres, z.B. über einen ganzen Tag oder während der Ferien, ist dagegen nicht als im Haushalt ausgeführt anzusehen und entsprechend nicht begünstigt.“