Aufnahmebedingungen für Merits Hundebetreuung

1. Voraussetzungen für einen Vertragsschluss

Vor Abschluss jedes Betreuungsvertrages findet ein telefonisches oder persönliches Kennenlernen statt. Im Anschluß wird ein Probetag vereinbart, dieser dauert in der Regel 2-3 Stunden. In dieser Zeit wird die Sozialverträglichkeit des Hundes / der Hündin und dessen / deren Integrierbarkeit in eine Gruppe überprüft.

In der Regel findet der Probetag vor dem Betreuungstag statt. Sollte in Einzelfällen die zeitliche Verfügbarkeit nicht bestehen, kann sofort der Betreuungsvertrag greifen. In diesem Fall gilt der erste Tag der Betreuung als Probetag.

Bereits zu Beginn dieses Kennenlerntages informiert der/die Hundehalter/in die Betreuerin vorab über folgende Punkte:

  • richtige Verpflegung des Hundes/der Hündin
  • Gewohnheiten im Tagesablauf
  • Nötige medizinische Versorgung des Hundes/der Hündin
  • Besonderheiten wie Allergien.

Der Abschluss eines Betreuungsvertrages nach Absolvierung des Kennenlernen und des Probetages bleibt frei und hängt vom Ergebnis des Probetages ab.

In folgenden Fällen kann grundsätzlich nur nach gesonderter Klärung ein Betreuungsvertrag geschlossen werden:

  • Die Hündin ist läufig
  • Der Rüde ist nicht kastriert
  • Der Hund/die Hündin ist jünger als 10 Monate
  • Der Hund/die Hündin gehört einer als Kampfhund klassifizierten Rasse an

2. Vertragsschluss

Bei einem entsprechenden positiven Verlauf des Kennenlernens unterbreitet die Betreuerin dem/r Hundehalter/in ein Angebot auf Abschluss eines Probetages / Betreuungsvertrages in Form einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Hundehalter und der Rückgabe der Vereinbarung an die Betreuerin kommt der Probetag / Betreuungsvertrag zustande.

Mit Abschluss des Betreuungsvertrages wird durch den/die Hundehalter/in bestätigt:

  • der Hund/die Hündin ist gesund (Nachweis tierärztliche Kontrolluntersuchungen)
  • der Hund/die Hündin wird regelmäßig gegen Flöhe, Zecken und Läuse behandelt
  • der Hund/die Hündin darf frei ohne Leine laufen
  • Es besteht eine Haftpflichtversicherung für das Tier (zum Nachweis wird mit der Anmeldung vorgelegt:
    Kopie Versicherungsschein
    Zahlungsbeleg
    Kopie des Personalausweises der Hundehalter/in

Im Falle der wiederholten Betreuung gelten jeweils die Inhalte des Ursprungsvertrags, auf einen neuerlichen Vertragsschluss verzichten die Parteien.

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